Kosten

Kostentransparenz 

Für mich ist die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Rechtsanwalt und Mandantschaft die oberste Priorität, sodass die Kostenfrage bei mir stets ganz transparent besprochen wird. Nach einer ersten Analyse der Lage wird gemeinsam über die Kosten gesprochen. Im gemeinsamen Gespräch wird das Honorar vor der Beauftragung offen geklärt. 

Für die Berechnung stehen verschiedene Möglichkeiten zur Auswahl.

Gesetzliche Gebühren 

Es besteht die Möglichkeit nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder der Steuerberatervergütungsverordnung abzurechnen. Damit richtet sich das Anwaltshonorar nach dem Gegenstandswert. 


Vergütungsvereinbarung 

Weiterhin besteht die Möglichkeit ein Zeithonorar zu vereinbaren, sodass nur der tatsächliche Aufwand gezahlt werden muss. Hier wird eine genaue Zeiterfassung vorgenommen und daraus wird das Anwaltshonorar berechnet. 

Ferner besteht die Möglichkeit auch ein Pauschalhonorar zu vereinbaren, sodass mit diesem Honorar die komplette Tätigkeit abgegolten wird. 

Schließlich können die Abrechnungsmethoden auch kombiniert werden.