Unternehmensnachfolge  

Unternehmensnachfolge rechtzeitig gestalten 


Eine frühzeitige und gut durchdachte Planung der Unternehmensnachfolge ist entscheidend für die Kontinuität des Betriebs. Je früher man sich mit der Unternehmensnachfolge auseinandersetzt, desto reibungsloser und erfolgreicher gestaltet sich die Übergabe. Die Regelung der Nachfolge für ein Unternehmen ist ein äußerst komplexer Vorgang, welcher Erfahrung und kompetente Beratung in verschiedenen Rechtsgebieten wie dem Erb- und Familienrecht, dem Steuer- und Gesellschaftsrecht sowie dem Handels- und Vertragsrecht erfordert. Zudem kann auch das  Immobilienrecht eine tragende Rolle spielen. Ich bin auf die Herausforderungen der Unternehmensnachfolge spezialisiert und berate ihr Unternehmen umfassend aus einer Hand, um die Nachfolge Ihres Unternehmens sicher zu regeln.

Die Nachfolge von Höfen und landwirtschaftlichen Betrieben sowie von Arzt-und Zahnarztpraxen und schließlich Apotheken stellen eine Sonderart der Unternehmensnachfolge dar. In den vorgenannten Bereichen spielen die üblichen rechtlichen Aspekten ebenfalls die wichtigste Rolle in der Beratung. Jedoch treten noch kleinere Spezialgesetze zwingend hinzu, wie das Berufsrecht der Heilberufe, das Sozialrecht (u.a. wegen der Kassensitze) oder die Höfeordnungen der Länder bei landwirtschaftlichen Betrieben.  


Meine Leistungen für eine erfolgreiche Nachfolgeregelung 


Als Rechtsanwalt berate ich Sie zum Thema der Unternehmensnachfolge stets vollumfänglich und aus einer Hand.  In meinem Hauptsitz Leipzig  bearbeite ich das Thema Unternehmensnachfolge regelmäßig.  Kontaktieren Sie mich gern für eine kostenfreie Erstberatung / Kennlerngespräch, um Ihre Wünsche und Bedürfnisse an eine rechtliche Unterstützung zu verstehen. Folgende Leistungen bieten wir Ihnen an:

- Persönliche Beratung
- Steuerrechtliche Beratung
- Beratung in Bezug auf rechtliche Aspekte wie Erbrecht, Familienrecht, Gesellschafts- und Vertragsrecht

Herausforderungen der Unternehmensnachfolge 


Viele Unternehmensnachfolgen scheitern leider oft im Ergebnis, da diese nicht rechtssicher strukturiert werden. Dies ist darin begründet, dass oft die rechtliche und emotionale Komplexität unterschätzt wird. Soweit nicht frühzeitig die Nachfolge geregelt wird, kann der Tod des Unternehmers bereits den Fortbestand des Unternehmens erheblich gefährden. Dies ist bspw. dann der Fall, wenn das Unternehmen an eine Erbengemeinschaft aus Ehegatte und Kindern fällt und eine Uneinigkeit zwischen den Erben über die Betriebsfortführung die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit blockiert. Es besteht dann die Gefahr, dass Auseinandersetzungs- und Abfindungsansprüche einzelner Erben innerhalb der Familie geltend gemacht werden. Ebenfalls müssen weitere erbrechtliche Fallstricke, wie Pflichtteile von Angehörigen sowie Pflichtteilsergänzungsansprüche mit bedacht werden.

Hinzu tritt die Komplexität des Steuerrechts, die in jedem Fall mit einbezogen werden muss, da es neben der Erbschafts- und Schenkungssteuer auch die ertragssteuerliche Seite zu beachten gilt. Weiterhin ist das steuerliche Bewertungs- und Verfahrensgesetz maßgeblich für den Erfolg einer Unternehmensnachfolge. 


Übergabe zu Lebzeiten


Jede Unternehmensnachfolge ist einzigartig und muss individuell gestaltet werden. Jedoch kann mit Sicherheit gesagt werden, dass die beste Unternehmensnachfolge jene ist, die eine Übergabe an die jüngere Generation bereits zu Lebzeiten vorsieht. Der Unternehmer sollte sich frühzeitig über seine Nachfolge  Gedanken machen und diese planen. Zudem sollte er regelmäßig überprüfen, ob seine getroffenen Nachfolgeentscheidungen angepasst werden müssen oder nicht.

Im Rahmen der Unternehmensnachfolge sollte die gesellschaftliche Firmenstruktur erneut bedacht werden. Die Frage nach der Rechtsform eines Unternehmens stellt sich nicht nur zu Beginn der Unternehmung, sondern kommt im Rahmen der Nachfolge nochmals auf. Die Nachfolge ist ein fundamentaler Schritt, sodass auch die Fundamente einer Unternehmung erneut durchdacht werden sollten. Hier ist somit die Familienstruktur mit der Firmenstruktur abzustimmen, um neue Beteiligungsmöglichkeiten zu schaffen. Zudem kann es sinnvoll sein, bspw. neben gesellschaftsrechtlichen Umwandlungen auch steuerrechtliche Konstrukte wie die Betriebsaufspaltung oder die Realteilung mit zu bedenken. 


Im Übrigen ist die Beratung im vorgenannten Gebiet eine höchstintime Beratung, sodass eine gute Beziehung zwischen Mandant und Rechtsanwalt bestehen muss. Daher biete ich stets kostenfreie Erstgespräche an, um sich kennenzulernen und erste Gedanken zur Sache zu fassen. Vereinbaren Sie einen kostenfreien Kennlerntermin! 


Beratung in den Bereichen

 
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