Praxis-und Apothekennachfolge
Nachfolge von Arztpraxen, Zahnarztpraxen,Therapeutischen Praxen und Apotheken
Zunächst ist eine Übertragung einer Arztpraxis, einer Zahnarztpraxis, einer therapeutischen Praxis oder einer Apotheke rechtlich gesehen eine klassische Unternehmensnachfolge.
Die Übertragung der Praxis oder der Apotheke weist jedoch eine Reihe von Besonderheiten auf. Dies betrifft nicht nur die gesetzlichen Bestimmungen, sondern auch die wirtschaftlichen Verhältnisse und die sozialen Strukturen innerhalb der Familie.
Anwaltliche Leistungen
- Planung der Praxisnachfolge
- Gestaltung der Verträge, Urkunden usw.
- steuerrechtliche Optimierung
- Bewertung der Praxis/ Apotheke
- Beratung / Gestaltung von Testamenten, Erbverträgen, Pflichtteilsverzichten
- Beratung / Gestaltung von Eheverträgen
- Testamentsvollstreckung zur Fortführung
- vollumfängliche steuerrechtliche Beratung
- Optimierung der Erbschafts-und Schenkungssteuer
- Prüfung von Ansprüchen im Zusammenhang mit der Praxis /Apothekenübergabe
- Beratung / Vertretung bei Gesellschafterstreitigkeiten
- Vertretung von Praxisnachfolgern, weichenden Erben oder Pflichtteilsberechtigten beim Erbstreit
- Gutachten zur Erbfolge nach BGB
- Erstellung der Erbschafts-und Schenkungssteuererklärung
- Zusammenarbeit mit anderen Beratern, wie Notaren, Steuerberatern
- usw.
Planung und Durchführung der Praxisnachfolge
Der wichtigste Schritt in der Nachfolge ist der bewusste Schritt die Nachfolge konsequent zu planen und mit der dieser Planung rechtzeitig zu beginnen. Eine erste Beratung sollte im besten Fall bereits dann geschehen, wenn der Gedanke zur Nachfolge, dass erste Mal auftaucht. Für die Beratung ist es nicht notwendig, dass ein Nachfolger bereits gefunden wurde. In manchen Fällen ist es sogar positiv, wenn es noch keinen konkreten Nachfolger gibt.
Die rechtlich saubere und sichere Nachfolge ist nicht nur das zu erreichende Ziel, sondern setzt ein breites Fachwissen voraus. Im Rahmen der Nachfolge von Praxen und Apotheken sind nicht nur, dass allgemeine Zivilrecht relevant, sondern zudem das Familienrecht, das Erbrecht, das Berufsrecht, das Sozialrecht, das Gesellschaftsrecht und mit einem erheblichen Faktor das Steuerrecht.
Es muss dabei nach der Ausrichtung der Praxis, der Rechtsform, der Familienstruktur, der Vermögensstruktur usw. geschaut werden. Da jede Familie, jede Praxis, jede Apotheke einzigartig ist, gibt es keinen festen Weg, sondern viele Varianten, dies es abzuwägen und zu beraten gilt. Die Gestaltung von Kauf- und Übergabeverträgen oder gar Schenkungs- und Erbverträgen bildet den Mittelpunkt der Nachfolgeberatung.
Inhaltlich geht es dabei nicht nur, um die offensichtlichen Aspekte der Übertragung der "Praxis", sondern es müssen sehr oft viele Unterpunkte beachtet werden wie:
- Mietrechtliche Klauseln
- Arbeitsrechtliche Klauseln
- Übernahme von Verbindlichkeiten
- Weitergabe Verträgen
- Haftungsausschlüsse
- Datenschutz / Verschwiegenheitsrecht
- Übernahme von Archiven
- etc.
Aufgrund der Komplexität der Lage dürfen niemals Standardverträge genutzt werden, sondern müssen individuell gestaltet werden. Dies gilt umso mehr, da das Familienrecht und Erbrecht auch Einfallstore sind, die dafür Sorge tragen, dass eine gut geplante Nachfolge doch noch scheitern kann.
Testament, Erbverträge, Pflichtteilsverzicht,
Eheverträge
Die Nachfolge besteht niemals nur zwischen dem Übergeber und dem Übernehmer. Vielmehr treten die potentiellen Erben und Pflichtteilsberechtigten gleichrangig hinzu. Daher ist es sehr ratsam von Beginn an diese Personen in den Prozess mit einzubeziehen. Daher spielen die Themen Testamente, Erbverträge, Eheverträge, Pflichtteilsverzichte, Pflichtteilsanrechnungen usw. eine erhebliche Rolle für eine gelungene Praxisnachfolge.
Vor dem Hintergrund einer gelungenen Nachfolge rückt auch der Ehevertrag in den Fokus. Soweit der Praxisinhaber verheiratet ist und keinen rechtlich sauberen Ehevertrag hat, ist Praxis rechtlich mit dem Ehepartner verstrickt, sodass die Praxis in zukünftige Scheidungen oder Erbfälle mit einbezogen werden wird. Praxisnachfolger wünschen sich jedoch eine sichere Übergabe, sodass ein Ehevertrag auf jeden Fall thematisiert werden muss.
Weiterhin müssen etwaige Gespräche und ggfls. vertragliche Anpassungen vollzogen werden, wenn die Praxis / Apotheke in einer Berufsausübungsgesellschaft oder MVZ geführt wird.
Berufsrecht
Im Rahmen der Nachfolge ist das einschlägige Berufsrecht genauso zu beachten, wie das Sozialrecht. Bei der Nachfolge von Arztpraxen ist die Vergabe des Kassensitzes immer maßgeblich, sodass von Beginn an auch auf die gesicherte Übergabegenehmigung hingearbeitet werden sollte. Die gesicherte Übernahme kann durch verschiedene Wege beschritten werden. Ebenfalls gibt es hier auch keinen Königsweg, sondern dieser muss individuell erstellt werden. Dies gilt umso mehr, da ein Weg eventuell berufsrechtlich sinnvoll sein kann, jedoch steuerrechtlich erhebliche Nachteile nachzieht.
Erbschaftsteuer & Schenkungsteuer
Auch in der Praxis-und Apothekennachfolge ist das Erbschafts-und Schenkungssteuerrecht zwingend zu beachten. Hinzutritt das Bewertungsgesetz, welche für die Bewertung von Grundstücken, Immobilien-und Unternehmen dient. Innerhalb des Bewertungsgesetzes gibt es verschiedene Bewertungsanlässe sowie unterschiedliche Bewertungsmethoden, die oft gleichrangig nebeneinander stehen.
Daher kann eine Praxis-und Apothekennachfolge auch von Steuerprivilegien für Betriebsvermögen im Erbschaft-und Schenkungssteuergesetz (ErbStG) umfasst werden. Letztlich spielt die steuerliche Optimierung eine erhebliche Rolle in der Beratung. Hier ist explizit der Einzelfall entscheidend, denn jede Praxis / jede Apotheke, jede Familienstruktur, jedes Vermögen ist einzigartig, sodass eine individuelle Planung und Umsetzung im Fokus stehen muss.
Schließlich ist auch das Einkommenssteuerrecht, nicht nur im Rahmen des Aufgabegewinns maßgeblich, sondern zudem im Rahmen von Abschreibungen und des laufenden Gewinns usw. Ferner sollten auch Praxisinhaber einen Blick in Richtung des Umsatzsteuer wagen, denn dies wird oft übersehen, da Ärzte / Therapeuten (und deren Berater) oft von einer Befreiung von der Umsatzsteuer ausgehen.
Im Übrigen ist die Beratung im vorgenannten Gebiet eine höchstintime Beratung, sodass eine gute Beziehung zwischen Mandant und Rechtsanwalt bestehen muss. Daher biete ich stets kostenfreie Erstgespräche an, um sich kennenzulernen und erste Gedanken zur Sache zu fassen. Vereinbaren Sie einen kostenfreien Kennlerntermin!