Nachfolge von land-und Forstwirtschaftlichen BEtrieben
Erbrecht der Land-und Forstwirtschaft - Höfeordnung
Zunächst ist eine Übertragung eines Hofes bzw. eines landwirtschaftlichen Betriebes rechtlich gesehen eine klassische Unternehmensnachfolge.
Die Übertragung von landwirtschaftlichen Vermögen weist jedoch eine Reihe von Besonderheiten auf. Dies betrifft nicht nur die gesetzlichen Bestimmungen, sondern auch die wirtschaftlichen Verhältnisse und die sozialen Strukturen innerhalb der Familie.
Anwaltliche Leistungen im Rahmen der Nachfolge von Höfen usw.
Als Rechtsanwalt - der selbst aus einer Familie stammt, indem große Flächen von Land und Wäldern zum Familienvermögen gehörten - berate ich insbesondere Großgrundbesitzer, bäuerliche Familien, Hofinhaber, Verpächter, Pächter, Nachfolger und weichende Erben usw. in allen rechtlichen Fragen.
- Planung der Nachfolge
- Gestaltung der Verträge, Urkunden usw.
- vollumfängliche steuerrechtliche Beratung
- Optimierung der Erbschafts-und Schenkungssteuer
- Prüfung von Ansprüchen im Zusammenhang mit der Hofübergabe
- Vertretung von Hofnachfolgern, weichenden Erben oder Pflichtteilsberechtigten beim Erbstreit
- Gutachten zur Erbfolge nach BGB, Landguterbrecht und Höfeordnung
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Auseinanderfallendes Recht
Wie ausgeführt gilt neben den allgemeinen bundesdeutschen Gesetzen auch das landwirtschaftliche Spezialrecht / Landesrecht. Dieses Recht versucht Besonderheiten der landwirtschaftlichen Betrieben aufzunehmen und in den rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen abzumildern. Der wesentliche Faktor liegt darin begründet, dass die Höfe erhalten bleiben sollen, da Sie der Nahrungsversorgung der Bevölkerung dienen.
Aufgrund der geschichtlichen Begebenheiten Deutschlands sind diese Regelungen jedoch nicht auf der Bundesebene normiert, sondern auf der Landesebene angesiedelt.
Ein Überblick über die Gesetzeslage
- In den Bundesländern Hamburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen gilt die nordwestdeutsche Höfeordnung
- In Baden-Württemberg gilt die badische Hofgüterverordnung
- In Rheinland-Pfalz gilt das Landesgesetz über die Höfeordnung
- In Hessen gilt die Landgüterverordnung
- In Bremen gilt das Bremische Höfegesetz
- In Brandenburg gilt seit neuestem die brandenburgische Höfeordnung
- In den übrigen Bundesländern, also Bayern, Saarland und den übrigen neuen Bundesländern, gelten die allgemeinen Regeln des BGB für das Erben und Vererben eines landwirtschaftlichen Betriebes. Aber auch dieses hält mit seinen Vorschriften zum Landguterbrecht Besonderheit für die Hofnachfolge bereit, die von den Regeln des allgemeinen Erbrechts abweicht.
Zudem kommen politisch immer wieder Ansätze neue Höfeordnungen einzuführen, wie bspw. im Freistaat Sachsen.
Die verschiedenen Gesetzen der Länder nehmen den landwirtschaftlichen Betrieb aus dem übrigen Nachlass heraus und behandeln diesen als getrenntes Vermögen, dass dem Hoferben zusteht.
Die übrigen Erben erhalten sodann eine geringere Abfindung, damit der Hof bzw. der Erbe nicht mit den sonst gesetzlich üblichen Abfindungen belastet werden soll. Diese Anerbenrechte sind jedoch nicht zwingend, sondern können alle angepasst werden, sodass der Nachlass dennoch gleich unter den Erben verteilt werden kann. Daher kann die vom Gesetzgeber gewollte Benachteiligung der anderen Erben / Kinder wieder behoben werden.
Im bundesdeutschen Erbrecht gibt es zudem besondere Regeln des BGB zum Landguterbrecht Anwendung. Diese sind zwar zu beachten, sind jedoch von den allgemeine erbrechtlichen Regelungen nicht so stark wesentlich abweichend.
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(Höfe) erbrecht des BGB
Soweit die Landesgesetze nicht greifen oder keine Einzelregelung getroffen haben, gilt das Landguterbrecht des BGB. Innerhalb dessen gibt es Spezialnormen für bspw. das Pflichtteilsrecht
Selbstverständlich gilt jedoch weiterhin die freie Gestaltung der Erbfolge via Testament, Erbvertrag oder durch die gesetzliche Erbfolge.
Ist der Hof ein HOF?
Damit die speziellen Gesetzesnormen Anwendungen finden, muss zunächst ein Hof vorliegen. Was für den Laien eventuell eine Selbstverständlichkeit ist, ist für den Gesetzgeber und somit für die Rechtswissenschaft jedoch keine Selbstverständlichkeit.
Ob ein landwirtschaftlicher Betrieb nun als Hof im gesetzliche Sinne zu deklarieren ist, ist nach dem Einzelfall zu entscheiden. Maßgeblich sind dabei zunächst die Bodenbewirtschaftung, die Größe usw. Jedoch kann dies dennoch problematisch sein, sodass ein Blick in Richtung Höfe-Rolle nützlich sein kann.
SPezielle Normen des BGB
Durch die Normen des BGB versucht der Bundesgesetzgeber ebenfalls die Überlebensfähigkeit der Höfe zu gewährleisten und richtet einige "Sonderkonditionen" im Erbrecht ein.
Soweit bspw. der Erblasser im Testament seine Erben bestimmt und bspw. anordnet, dass der älteste oder jüngste Abkömmling den Hof erben soll, muss dieser seine Miterben auszahlen. Zunächst muss das landwirtschaftliche Unternehmen also bewertet werden. Hier richtet sich der Auszahlungsbetrag normalerweise nach dem Verkehrswert. Bei landwirtschaftlichen Betrieben gibt es jedoch eine Abweichung, sodass der Ertragswert herangezogen werden kann. Dieser Wert ist meist erheblich niedriger als der Verkehrswert, sodass die Auszahlung auch erheblich reduziert werden können. Damit ist der Hoferbe privilegiert und die Miterben (bewusst) benachteiligt. Um hier etwaige Erbstreitigkeiten oder gar Familienzwiste zu vermeiden, lohnt eine ordentliche Hofnachfolge.
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Pflichtteilsansprüche
Durch das Landguterbrecht kann der Hofinhaber die Pflichtteilsansprüche bereits zu seinen Lebzeiten reduzieren. Der Erblasser kann somit durch bestimmte Anordnungen in seinem Testament erreichen, dass die Pflichtteilsansprüche sich nach dem Ertragswert richten.
Erbschaftsteuer & Schenkungsteuer
Auch in der Hofnachfolge ist das Erbschafts-und Schenkungssteuerrecht zwingend zu beachten. Hinzutritt das Bewertungsgesetz, welche für die Bewertung von Grundstücken, Immobilien-und Unternehmen dient. Innerhalb des Bewertungsgesetzes gibt es verschiedene Bewertungsanlässe sowie unterschiedliche Bewertungsmethoden, die oft gleichrangig nebeneinander stehen.
Daher kann eine Hofnachfolge auch von Steuerprivilegien für Betriebsvermögen im Erbschaftsteuergesetz (ErbStG) eingefasst sein. Letztlich spielt die steuerliche Optimierung eine erhebliche Rolle in der Beratung. Hier ist explizit der Einzelfall entscheidend, denn jeder Hof, jede Familienstruktur, jedes Vermögen ist einzigartig, sodass eine individuelle Planung und Umsetzung im Fokus stehen muss.
Schließlich ist auch das Einkommenssteuerrecht, nicht nur im Rahmen des Aufgabegewinns, maßgeblich, sondern zudem im Rahmen von Abschreibungen und des laufenden Gewinns usw. Ferner sollten auch Hofinhaber einen Blick in Richtung des Umsatzsteuer wagen.
Im Übrigen ist die Beratung im vorgenannten Gebiet eine höchstintime Beratung, sodass eine gute Beziehung zwischen Mandant und Rechtsanwalt bestehen muss. Daher biete ich stets kostenfreie Erstgespräche an, um sich kennenzulernen und erste Gedanken zur Sache zu fassen. Vereinbaren Sie einen kostenfreien Kennlerntermin!