Familienpool 

als Gestaltungsinstrument für die Vermögensnachfolge 

 Die Familiengesellschaft (auch Familienpool genannt) ist eine spannende Variante, um Vermögen, Immobilien und Unternehmen gesichert an die nächste Generation zu übertragen und steueroptimiert zu gestalten. Die Vorteile der Familiengesellschaft sind dabei sehr vielseitig.

Vorteile der Familiengesellschaften


1. Sicherheit: Schutz des Vermögens 

vor dem Zugriff von Gläubigern, geschiedenen Schwiegerkindern und vor Vermögensfall oder vor Erbschleichern. Zudem können Minderjährige und zu betreuende Kinder geschützt werden. Ebenfalls ist ein begrenzter Schutz gegenüber dem Zugriff des Staates im Sozialfall möglich. 

2. Steuerersparnis: 

Einsparungen von Erbschafts- und Einkommenssteuer möglich. Bei der Beratung von Familiengesellschaften spielen die Steuerersparnisse eine erhebliche Rolle. Eine feine Abstimmung des Gesellschafts- und Erbrechts sowie des Steuerrechts sind hier dringend geboten.

3. Vielseitig einsetzbar: 

Weitergabe von Betriebsvermögen in Form des Familienpools sowie Übertragung von Privatvermögen durch die Familiengesellschaft.

4. Kontrollfunktion: 

Kontrolle über das verfügte Vermögen kann durch den zukünftigen Erblasser gehalten werden.

5. Heranführung an Vermögen und Aufgaben: 

Überdies kann nachfolgende Generation – über die Familiengesellschaft – sorgsam an das Vermögen und die neuen Aufgaben herangeführt werden. Dies wird damit bewirkt, dass der Besitz sukzessive übertragen wird.

6. Absicherung des Vermögens und Erblassers / Schenkers

 unter anderem im Pflegefall, Verarmung usw. 

Mögliche Rechtsformen der Familiengesellschaft

Familiengesellschaften / Familienpools können in den verschiedensten Rechtsformen agieren. Dies gilt es fein abzustimmen, da nicht jede Rechtsform auf jeden individuellen Fall passt und über verschiedene Vor- und Nachteile verfügt. Dabei kommen die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die offene Handelsgesellschaft (oHG) sowie die Kommanditgesellschaft (KG) in Betracht. Zudem kommen sogar Genossenschaften in die nähere Auswahl.

Bei der Auswahl der Rechtsform kommt es beispielsweise darauf an, ob minderjährige Kinder bereits beteiligt werden sollen. Wie die Übertragung, die Verfügung des Vermögens stattfinden soll. Zudem spielen steuerrechtliche Aspekte eine herausragende Rolle. Zudem muss beachtet werden, dass das Konstrukt auch im Alltag und über Generationen hinweg steuerbar bleibt. Ferner muss geschaut werden, ob Immobilien bspw. noch mit Krediten belastet sind. 

Die vermögensverwaltende Gesellschaft ist dabei jedoch keine separate Rechtsform, sondern nur eine Bezeichnung für eine steuerrechtliche Besonderheit.


Meine Leistung bei Familienpools

  • Planung des Familienpools / Vermögensnachfolge 
  • persönliche Beratung / Betreuung über langen Zeitraum, wenn gewünscht
  • Gestaltung aller Verträge, Urkunden usw.
  • steuerrechtliche Optimierung
  • Bewertung von Betrieben / Immobilien usw. 
  • Beratung / Gestaltung von Testamenten, Erbverträgen, Pflichtteilsverzicht
  • Beratung / Gestaltung von Eheverträgen
  • Testamentsvollstreckung zur Fortführung
  • vollumfängliche steuerrechtliche Beratung
  • Optimierung der Erbschafts-und Schenkungssteuer
  • Optimierung der laufenden Einkommenssteuer 
  • Prüfung von Ansprüchen im Zusammenhang mit der Vermögensübergabe
  • Erstellung der Erbschafts-und Schenkungssteuererklärung
  • Zusammenarbeit mit anderen Beratern, wie Notaren, Steuerberatern 
  • Unterstützung bei der Umsetzung der Konzeption / Vollzug der Verträge
  • usw. 


FAZIT

Nicht immer stellen die Familiengesellschaft oder der Familienpool die einzige und die beste Variante dar, um den Besitz steueroptimiert zu gestalten und über diesen zu verfügen. 

Auch die Gründung einer Stiftung sowie die klassische testamentarische oder erbvertragliche Verfügung wären als individuelles Konzept denkbar.

In jedem Fall ist es wichtig, zeitig genug eine kompetente Beratung in Anspruch zu nehmen, damit eine steueroptimierte und gesicherte Umstrukturierung auch gelingt. Kontaktieren Sie mich jetzt für ein kostenfreies Erstgespräch.

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 Cem Tosuner
Immobilien-und Steuerrecht

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Gesellschafts-und Steuerrecht

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Vertragsrecht- und Steuerrecht

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Steve Salger
Erb-und FamilienR im Bezug auf 
Gesellschaften

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Branko Hajduk
Gesellschafts- und Steuerrecht 
sowie
Immobilienrecht

Ich habe die Unterstützung  bei der Nachlassplanung für meine Familie und mich in einem sowohl steuerrechtlich anspruchsvollen als auch finanztechnisch komplexen Umfeld in Anspruch genommen. Die am Anfang stehende Analyse der Ausgangslage erfolgte in einem angenehmen Gespräch mit Herrn Eydt, in dem dieser neben Zielsetzung und Motivation alle erforderlichen Details hinterfragte, aus denen er dann im nächsten Schritt mein Lösungskonzept entwickelte, welches nun schrittweise umgesetzt wird. Zwischenzeitliche Fragen von mir per Mail wurden zeitnah und kompetent beantwortet. Die zeitnahe Reaktion auf von mir nachgereichte Hinweise vermittelten mir das gute Gefühl, dass ein individueller Lösungsansatz exakt für meine Familie und mich entsteht. Sehr empfehlenswert! 



 Uwe Budinger
Erb-und Steuerrecht
Vermögensnachfolge

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Für mich als Unternehmer im Handwerk ist es sehr gut eine Kanzlei im Bereich Recht für Handwerker als Ansprechpartner zu haben.


Florian Fink
Gesellschafts-und Steuerrecht

Sehr kompetentes Anwaltsteam. Wir hatten ein verzwicktes Problem, bei dem uns Herr Eydt kreativ und kompetent helfen konnte.



 Daniel Obraczka 
Immobilienrecht & Steuerrecht

wie kann Unternehmen an Kind weitergeben