Familienpool
als Gestaltungsinstrument für die Vermögensnachfolge
Die Familiengesellschaft (auch Familienpool genannt) ist eine spannende Variante, um Vermögen, Immobilien und Unternehmen gesichert an die nächste Generation zu übertragen und steueroptimiert zu gestalten. Die Vorteile der Familiengesellschaft sind dabei sehr vielseitig.
Vorteile der Familiengesellschaften
1. Sicherheit: Schutz des Vermögens
vor dem Zugriff von Gläubigern, geschiedenen Schwiegerkindern und vor Vermögensfall oder vor Erbschleichern. Zudem können Minderjährige und zu betreuende Kinder geschützt werden. Ebenfalls ist ein begrenzter Schutz gegenüber dem Zugriff des Staates im Sozialfall möglich.
2. Steuerersparnis:
Einsparungen von Erbschafts- und Einkommenssteuer möglich. Bei der Beratung von Familiengesellschaften spielen die Steuerersparnisse eine erhebliche Rolle. Eine feine Abstimmung des Gesellschafts- und Erbrechts sowie des Steuerrechts sind hier dringend geboten.
3. Vielseitig einsetzbar:
Weitergabe von Betriebsvermögen in Form des Familienpools sowie Übertragung von Privatvermögen durch die Familiengesellschaft.
4. Kontrollfunktion:
Kontrolle über das verfügte Vermögen kann durch den zukünftigen Erblasser gehalten werden.
5. Heranführung an Vermögen und Aufgaben:
Überdies kann nachfolgende Generation – über die Familiengesellschaft – sorgsam an das Vermögen und die neuen Aufgaben herangeführt werden. Dies wird damit bewirkt, dass der Besitz sukzessive übertragen wird.
6. Absicherung des Vermögens und Erblassers / Schenkers
unter anderem im Pflegefall, Verarmung usw.
Mögliche Rechtsformen der Familiengesellschaft
Familiengesellschaften / Familienpools können in den verschiedensten Rechtsformen agieren. Dies gilt es fein abzustimmen, da nicht jede Rechtsform auf jeden individuellen Fall passt und über verschiedene Vor- und Nachteile verfügt. Dabei kommen die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die offene Handelsgesellschaft (oHG) sowie die Kommanditgesellschaft (KG) in Betracht. Zudem kommen sogar Genossenschaften in die nähere Auswahl.
Bei der Auswahl der Rechtsform kommt es beispielsweise darauf an, ob minderjährige Kinder bereits beteiligt werden sollen. Wie die Übertragung, die Verfügung des Vermögens stattfinden soll. Zudem spielen steuerrechtliche Aspekte eine herausragende Rolle. Zudem muss beachtet werden, dass das Konstrukt auch im Alltag und über Generationen hinweg steuerbar bleibt. Ferner muss geschaut werden, ob Immobilien bspw. noch mit Krediten belastet sind.
Die vermögensverwaltende Gesellschaft ist dabei jedoch keine separate Rechtsform, sondern nur eine Bezeichnung für eine steuerrechtliche Besonderheit.
Meine Leistung bei Familienpools
- Planung des Familienpools / Vermögensnachfolge
- persönliche Beratung / Betreuung über langen Zeitraum, wenn gewünscht
- Gestaltung aller Verträge, Urkunden usw.
- steuerrechtliche Optimierung
- Bewertung von Betrieben / Immobilien usw.
- Beratung / Gestaltung von Testamenten, Erbverträgen, Pflichtteilsverzicht
- Beratung / Gestaltung von Eheverträgen
- Testamentsvollstreckung zur Fortführung
- vollumfängliche steuerrechtliche Beratung
- Optimierung der Erbschafts-und Schenkungssteuer
- Optimierung der laufenden Einkommenssteuer
- Prüfung von Ansprüchen im Zusammenhang mit der Vermögensübergabe
- Erstellung der Erbschafts-und Schenkungssteuererklärung
- Zusammenarbeit mit anderen Beratern, wie Notaren, Steuerberatern
- Unterstützung bei der Umsetzung der Konzeption / Vollzug der Verträge
- usw.
FAZIT
Nicht immer stellen die Familiengesellschaft oder der Familienpool die einzige und die beste Variante dar, um den Besitz steueroptimiert zu gestalten und über diesen zu verfügen.
Auch die Gründung einer Stiftung sowie die klassische testamentarische oder erbvertragliche Verfügung wären als individuelles Konzept denkbar.
In jedem Fall ist es wichtig, zeitig genug eine kompetente Beratung in Anspruch zu nehmen, damit eine steueroptimierte und gesicherte Umstrukturierung auch gelingt. Kontaktieren Sie mich jetzt für ein kostenfreies Erstgespräch.
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Daniel Obraczka
Immobilienrecht & Steuerrecht