Familienpool
als Gestaltungsinstrument für die Vermögensnachfolge
Die Familiengesellschaft (auch Familienpool genannt) ist eine spannende Variante, um Vermögen, Immobilien und Unternehmen gesichert an die nächste Generation zu übertragen und steueroptimiert zu gestalten. Die Vorteile der Familiengesellschaft sind dabei sehr vielseitig.
Vorteile der Familiengesellschaf
1. Sicherheit: Schutz des Vermögens vor dem Zugriff von Gläubigern, geschiedenen Schwiegerkindern und vor Vermögensfall oder vor Erbschleichern. Zudem können Minderjährige und zu betreuende Kinder geschützt werden. Ebenfalls ist ein begrenzter Schutz gegenüber dem Zugriff des Staates im Sozialfall möglich.
2. Steuerersparnis: Einsparungen von Erbschafts- und Einkommenssteuer möglich. Bei der Beratung von Familiengesellschaften spielen die Steuerersparnisse eine erhebliche Rolle. Eine feine Abstimmung des Gesellschafts- und Erbrechts sowie des Steuerrechts sind hier dringend geboten.
3. Vielseitig einsetzbar: Weitergabe von Betriebsvermögen in Form des Familienpools sowie Übertragung von Privatvermögen durch die Familiengesellschaft.
4. Kontrollfunktion: Kontrolle über das verfügte Vermögen kann durch den zukünftigen Erblasser gehalten werden.
5. Heranführung an Vermögen und Aufgaben: Überdies kann nachfolgende Generation – über die Familiengesellschaft – sorgsam an das Vermögen und die neuen Aufgaben herangeführt werden. Dies wird damit bewirkt, dass der Besitz sukzessive übertragen wird.
6. Absicherung des Vermögens und Erblassers / Schenkers unter anderem im Pflegefall, Verarmung usw.
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Mögliche Rechtsformen der Familiengesellschaft
Familiengesellschaften können in den verschiedensten Rechtsformen agieren. Dies gilt es fein abzustimmen, da nicht jede Rechtsform auf jeden individuellen Fall passt und über verschiedene Vor- und Nachteile verfügt. Dabei kommen die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die offene Handelsgesellschaft (oHG) sowie die Kommanditgesellschaft (KG) in Betracht. Bei der Auswahl kommt es beispielsweise auch darauf an, ob minderjährige Kinder bereits beteiligt werden sollen. Die vermögensverwaltende Gesellschaft ist dabei jedoch keine separate Rechtsform, sondern nur eine Bezeichnung für eine steuerrechtliche Besonderheit.
Nicht immer stellen die Familiengesellschaft oder der Familienpool die einzige und die beste Variante dar, um den Besitz steueroptimiert zu gestalten und über diesen zu verfügen. Auch die Gründung einer Stiftung sowie die klassische testamentarische oder erbvertragliche Verfügung wären als individuelles Konzept denkbar.
In jedem Fall ist es wichtig, zeitig genug eine kompetente Beratung in Anspruch zu nehmen, damit eine steueroptimierte und gesicherte Umstrukturierung auch gelingt. Kontaktieren Sie mich jetzt für ein kostenfreies Erstgespräch.
Im Übrigen ist die Beratung im vorgenannten Gebiet eine höchstintime Beratung, sodass eine gute Beziehung zwischen Mandant und Rechtsanwalt bestehen muss. Daher biete ich stets kostenfreie Erstgespräche an, um sich kennenzulernen und erste Gedanken zur Sache zu fassen. Vereinbaren Sie einen kostenfreien Kennlerntermin!