Internationales Steuer-und Erbrecht

Deutschland - Österreich

Internationales Steuerrecht

In der heutigen Zeit sind internationale Rechtsangelegenheiten keine Seltenheit mehr. Durch die europäische Einigung ist es ohne weitere Probleme möglich in anderen EU-Staaten Unternehmen zu gründen, aufzubauen oder Immobilien zu erwerben. Zudem gibt es immer mehr Menschen, die ihren Wohnsitz auch gern in das europäische Ausland verlagern. Diese Möglichkeit wird sehr gern zwischen Deutschland und Österreich wahrgenommen. Soweit nun eine grenzüberschreitende Thematik vorliegt, spricht man vom internationalen Erbrecht, einschließlich des internationalen Steuerrechtes. 


 Erbschaftssteuer in Deutschland und Österreich

Zunächst ist der wichtigste steuerrechtliche Unterschied zwischen Deutschland und Österreich, dass es seit dem 31. Juli 2008  in Österreich keine Erbschaftssteuer mehr gibt. Daher wurde auch das entsprechende Doppelbesteuerungsabkommen aufgehoben. Jedoch ist dabei relevant, dass der Erwerb von Todes wegen, dennoch der deutschen Erbschaftssteuer unterfallen kann. Die deutsche Erbschaftssteuer kann unter Umständen sogar noch herangezogen werden, wenn der Erblasser seinen Wohnsitz in die Alpenrepublik verlegt haben sollte. 

Grunderwerbssteuer in Österreich

In Österreich fällt beim Übergang der Immobilie im Erbfall zwar keine Erbschaftssteuer an, sondern die Grunderwerbssteuer der Republik Österreich. Dies ist zwingend zu beachten, da dies nicht nur anders geregelt ist als in Deutschland, sondern zu direkten Kollisionen führen kann. 

Steuergesetze beider Länder 

Bei grenzüberschreitenden Erbschaften zwischen Deutschland und Österreich sind zwingend die Steuergesetze beider Länder im Augen zu behalten.  


 Internationales Erbrecht

Neben das (erbrechtlich geprägte) Steuerrecht tritt das klassische und zivilrechtliche Erbrecht der beiden Länder sowie die Regelungen der Europäischen Union. 


EU-Erbrechtsverordnung

Die Bundesrepublik Deutschland und die Republik Österreich haben beide als Mitgliedstaaten der EU die EU-Erbrechtsverordnung Nr. 650/2012 eingeführt. 

1.) Dies führt zu dem wichtigen Fakt, dass grundsätzlich das Erbrecht jenes Landes gilt, indem der Erblasser seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort hatte.
 Zudem gilt der Grundsatz der Nachlasseinheit. Dies führt dazu, dass ein Deutscher, der in Wien wohnt, sein Erbrecht dem österreichischen Erbrecht unterwerfen muss.  

2.) Die EU-Verordnung bestimmt aber aufgrund der Gleichrangigkeit der Rechtssysteme die Möglichkeit eine Rechtswahl durchzuführen, sodass auch ein in Österreich lebender Deutscher sich deutschen Erbrecht unterwerfen kann. 


Gesetzliches Erbrecht

Zunächst ist das jeweilige Erbrecht der Länder gesetzlich geregelt. Hierbei sind verschiedene Elemente gleich und andere wiederum sehr unterschiedlich.



ABweichendes Erbrecht

Grundsätzlich kennt das deutsche und österreichische Recht die gesetzlichen Erbfolgen. Diese werden aufgrund der Familienstruktur bestimmt. Die Ansätze der Länder auf die Abkömmlinge sowie den Verwandtschaftsgrad zu schauen, sind identisch. Ebenfalls ist gleich, dass in beiden Ländern das Ehegattenerbrecht neben dem Abkömmlingsrecht steht. 

Jedoch gibt es auch erhebliche Abweichungen, sodass bspw. im Rahmen einer Erbengemeinschaft und einer Eigentumswohnung verfahrensrechtliche Besonderheiten auftreten. Zudem spricht das deutsche Ehegattenerbrecht weitere Optionen zu, die in Österreich jedoch keine Anwendung finden. 


Ehegatten-erbrecht

Die Kollision der rechtlichen Systeme findet auch durch das abweichende Erbrecht statt. Das österreichische Familienrecht bzw. Erbrecht kennt kein Ehegattenerbrecht mit einer abweichenden Erbquote. Damit kann es hier zu abweichenden Erbquoten kommen, sodass dieser Punkt zwingend bei Verheirateten beachtet werden muss.  

 Pflichtteilsrecht

Das Erbrecht in Deutschland räumt gleichsam dem österreichischen Recht ein Pflichtteilsrecht ein. Damit haben Angehörige ein Recht auf eine quotale Beteiligung am Nachlass. Die Pflichtteilsquote richtet sich in beiden Ländern nach der ursprünglichen Erbquote.
Zwingend zu beachten ist, dass in Österreich den Eltern kein Pflichtteil mehr zusteht. In Deutschland ist dies immer noch der Fall, sodass dies unbedingt beachtet werden muss. Schließlich kann der Erblasser in Österreich - im Gegensatz zur deutschen Gesetzeslage - bestimmen, dass der Pflichtteil um die Hälfte reduziert werden soll. 


Verfahrensrecht

Die Rechtswahl bzw. Konstellationen mit bspw. Immobilien (s.o.) können dazu führen, dass das Nachlassvermögen auf die Erben - in Österreich - gerichtlich übertragen wird. Dieses Verlassenschaftsverfahren ist dann anzusetzen, wenn Immobilien in Österreich vererbt werden und der Erblasser Österreicher war oder in Österreich seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte.

Das Verfahren ist formalistisch und wird gewöhnlich vor den zuständigen Bezirksgerichten geführt. Auch wenn hier kein Anwaltszwang besteht, berate ich Sie hierzu sehr gern. 


Gewillkürte Erbfolge


Beide Rechtsysteme kennen unterschiedliche Aspekte der gewillkürten Erbfolge. Hierbei laufen die beiden Systeme mit dem Einzeltestament, dem gemeinschaftlichen Testament und den Erbverträgen gleich. 
Wichtig dabei ist jedoch zu beachten, dass Ehegattentestamente - nach österreichischem Recht - keine Bindungswirkung wie in Deutschland entfalten. Weiterhin kennt das österreichische Recht das sogenannte allographische Testament, was somit wesentlich vom deutschen Recht abweicht. 

Fazit


Obgleich sich Deutschland und Österreich in vielen Punkten ähnlich sind, so sind auch erhebliche Unterschiede klar auszumachen. Dies gilt nicht nur im Steuer - sondern auch im Erbrecht. Um eine ordnungsgemäße, rechtssichere und steueroptimierte Erbfolge zu gewährleisten, suchen Sie zeitnah fachmännische Beratung auf. 

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Wieso Grunderwerbssteuer in Österreich beim Erbfall